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29.04.2016 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

Schäden beim Entladen eines Tanklastzugs

| Ein Schaden ist bereits dann „bei dem Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben. Das Schadensgeschehen muss also bei einer wertenden Betrachtung durch das Kraftfahrzeug (mit-)geprägt worden sein. Mit dieser bekannten Formel bezieht der BGH Schäden, die beim Betrieb einer Arbeitsmaschine entstehen, in den Kfz-Versicherungsschutz ein. |