07.11.2017 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Standgeld bis zur Erteilung des Reparaturauftrags
| Stellt der Geschädigte sein Fahrzeug, das bei einem Haftpflichtschaden unbenutzbar beschädigt wurde, in der späteren Reparaturwerkstatt ab und entscheidet er sich erst nach Eingang des Schadengutachtens zur Reparatur, verwahrt die Werkstatt das Fahrzeug aufgrund eines schlüssig abgeschlossenen Verwahrvertrags. Dafür darf die Werkstatt dem Geschädigten Standgeld berechnen. Dies muss der Schädiger ersetzen, entschied das AG Bautzen. |
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