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08.06.2018 · Nachricht · Kfz-Versicherung

Sturmschaden kann Haftpflichtschaden sein

| Weht ein Windstoß einen abgestellten Anhänger gegen einen anderen Gegenstand, kann sich dessen Haftpflichtversicherer nicht auf „höhere Gewalt“ berufen. Denn höhere Gewalt sind nur solche Naturereignisse, auf die man sich nicht einstellen kann. Das hat das AG Ottweiler entschieden. |