25.01.2013 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Aufklärungsobliegenheit
| Wer sich vom Unfallort erlaubterweise entfernt und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht, verstößt gegen § 142 Abs. 2 StGB. Nach Ansicht des BGH bedeutet dies aber nicht automatisch, dass er dadurch vorsätzlich seine Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer verletzt, was zu dessen Leistungsfreiheit führen würde. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig