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23.07.2020 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

„Werkstattrisiko“ gilt auch in Kaskofällen

| Auch in der Kaskoversicherung sind die Grundsätze des „Werkstattrisikos“ anzuwenden, entschied das AG Hagen. Denn der Versicherungsnehmer hat auf die Vorgänge in der Werkstatt keinen Einfluss, wenn er sein Fahrzeug dort zur Reparatur abgegeben hat. Ob die Werkstatt alles richtig macht, kann er während der Arbeiten nicht kontrollieren. |