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· Fachbeitrag · Krankenversicherung

Nachweispflicht über Kenntnis des Versicherten von Kündigung

| Der Versicherungsnehmer (VN), der eine private Krankenversicherung kündigt, muss nach § 13 Abs. 10 Satz 3 AVB/KK 2009 nachweisen, dass die in der Krankenversicherung versicherte Person Kenntnis von der Kündigung hat. Diese Klausel ist laut BGH wirksam. |

 

Der Versicherer ist allerdings nach Treu und Glauben verpflichtet, den kündigenden VN darauf hinzuweisen, dass seine Kündigung mangels Nachweis der Kenntnis der versicherten Person unwirksam ist. Damit erhält der VN die Gelegenheit, spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Kenntnis der betreffenden Person nachzuweisen. Unterlässt der Versicherer einen entsprechenden Hinweis, kann er unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht gegenüber dem VN schadenersatzpflichtig sein (BGH, Urteil vom 16.1.2013, Az. IV ZR 94/11; Abruf-Nr. 130480).

Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 5 | ID 38657510