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VU darf im Notlagentarif mit rückständigen Beiträgen aufrechnen
| Im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung darf der Versicherer mit rückständigen Beiträgen gegen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers (VN) aufrechnen. Mit dieser für den VN ungünstigen Aussage beendete der BGH nun einen Meinungsstreit ( BGH, Urteil vom 05.12.2018, Az. IV ZR 81/18, Abruf-Nr. 206312 ). |
Quelle: Ausgabe 04 / 2019 | Seite 4 | ID 45735801