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18.08.2016 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

Versicherungsnachträge werden nicht automatisch Vertragsinhalt

| Rechtsschutzversicherer können die für Altverträge geltenden Versicherungsbedingungen nicht durch Übersendung eines Nachtrags zu ihren Gunsten ändern. So können sie Versicherungsschutz für Kapitalanlagen nicht einseitig durch Versicherungsnachträgen beigefügte Versicherungsbedingungen ausschließen. Das hat das LG Berlin entschieden. |