· Fachbeitrag · Rentenversicherung
Insolvenzverwalter kündigt Riester-Rentenversicherungsvertrag
| Meldet der Versicherungsnehmer einer Riester-Rentenversicherung Privatinsolvenz an, kann der Insolvenzverwalter den Versicherungsvertrag kündigen und die Auszahlung des Betrags an die Insolvenzmasse verlangen, solange noch keine staatlichen Zulagen geflossen sind, entschied das AG München. |
Das Kündigungsrecht sei nur bei unpfändbaren Forderungen ausgeschlossen. Unpfändbar seien nur geförderte Altersvorsorgevermögen. Die bloße Möglichkeit einer späteren Förderung reiche dafür nicht aus. Im Urteilsfall war noch keine Förderung in Form von staatlichen Zulagen erfolgt, und der Versicherungsnehmer hatte die gezahlten Beiträge noch nicht in seiner Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Folglich konnte der Insolvenzverwalter den Riester-Rentenversicherungsvertrag kündigen (AG München, Urteil vom 12.12.2011, Az. 273 C 8790/11; Abruf-Nr. 131221; rechtskräftig).