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· Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen regelmäßig die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z - sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Berufsunfähigkeitsversicherer darf in den Versicherungsbedingungen regeln, dass er berechtigt ist, zur Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit einmal jährlich umfassende ärztliche Untersuchungen des VN zu verlangen. Der VN kann sich lediglich im Einzelfall darauf berufen, dass die konkret von ihm verlangte medizinische Untersuchung nicht erforderlich ist und gegen § 31 Abs. 1 S. 1 VVG verstößt. Dies ist der Fall, wenn die bisherigen Untersuchungsergebnisse, die eine Berufsunfähigkeit bestätigen, nach wie vor Bestand haben, weil etwa die Erkrankung nach derzeitigem medizinischen Kenntnisstand nicht heilbar ist (OLG Bremen, Urteil vom 22.8.2011, Az. 3 U 12/11; Abruf-Nr. 113984).

Ein vereinzelter erhöhter Blutwert ist nur ein Parameter bei der Diagnose von Krankheiten und stellt für sich genommen noch keine Gesundheitsstörung dar. Eine Gesundheitsstörung liegt nach dem allgemeinen Sprachgebrauch erst bei der Diagnose einer Krankheit oder beim Auftreten von Beschwerden vor, die den Verdacht auf das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Krankheit begründen (LG Heidelberg, Urteil vom 18.10.2011, Az. 2 O 201/09; Abruf-Nr. 114147).