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17.12.2013 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

Kein Widerruf eines Versicherungsvertrags nach Kündigung

| Ein Versicherungsnehmer kann dem Zustandekommen eines Versicherungsvertrags ex tunc (von Anfang an) nicht mehr widersprechen, wenn er ihn vorher gekündigt hat, entschied das LG Köln. Er muss sich dann mit dem Rückkaufswert zufriedengeben, und kann nicht die Rückzahlung aller gezahlten Beiträge verlangen. In einem aktuellen Urteil lässt der BGH jedoch eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu. |