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· Nachricht · Versicherungsrecht

Versicherungsnehmer muss Agentenstellung beweisen

| Der Versicherungsnehmer muss die Behauptung beweisen, ein Versicherungsvermittler, der die Antragsfragen aufgenommen hat, sei nicht als Makler, sondern als Agent des Versicherers tätig geworden und stehe daher „in dessen Lager“ (OLG Dresden, Urteil vom 22.11.2016, Az. 4 U 864/15, Abruf-Nr. 192874 ). |

Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 1 | ID 44633219