27.06.2013 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Versicherungsschutz für unfreiwilligen „Ausstieg“ aus Flugzeug
| Der Inhaber einer Fallschirmsportschule kann Versicherungsschutz für einen verunfallten Passagier beanspruchen, der ohne Sprungabsicht in das Flugzeug gestiegen und in etwa 300 Metern Höhe durch die noch geöffnete Bordwand nach draußen gezogen worden war. Das hat das OLG Hamm entschieden und damit das vorangehende Urteil des LG Essen geändert. |
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