03.05.2019 · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Austritt von Wasser durch den Fliesendurchgang der Duscharmaturen ist Leitungswasserschaden
| Wasser ist aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung bestimmungswidrig im Sinne der Wohngebäudeversicherung ausgetreten, wenn es in der Dusche am Fliesenspiegel herunterläuft und über den nicht versiegelten Fliesendurchgang der Duscharmaturen in die dahinter liegende Zwischenwand gelangt. Das hat das OLG Naumburg entschieden und den Versicherer zur Entschädigungsleistung verpflichtet |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig