· Fachbeitrag · Abgeltungsteuer
Finanzverwaltung will Einsprüche nicht mehr ruhen lassen
| Seit der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 dürfen Sparer keine Werbungskosten im Zusammenhang mit ihren Kapitalerträgen geltend machen. Alle einschlägigen Musterverfahren wurden ohne Urteil erledigt. |
Deshalb lehnt die Finanzverwaltung jetzt ein Ruhen von Einsprüchen ab (Oberfinanzdirektion [OFD] Rheinland, Kurzinformation Einkommensteuer vom 24.2.2011, Nr. 008/2011). Folge für Sparer: Bescheide nicht bestandskräftig werden lassen (zum Beispiel durch Anfechten des Bescheids wegen zu anderen Sachverhalten anhängigen Musterverfahren; durch Stellung eines Antrags, dass Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO ergeht; oder durch Antrag auf Zurückstellung der Bearbeitung des Einspruchs) und auf einen neuen Musterprozess warten.