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24.04.2019 · Nachricht · Altersversorgung

Auszahlung von Sterbegeld an Erben kann steuerpflichtig sein

| Die Auszahlung von Sterbegeld aus einer betrieblichen Altersversorgung an einen Erben, der nicht zugleich Hinterbliebener der Altersvorsorgeversicherung ist, unterliegt der Einkommensteuer. So sieht es jedenfalls das FG Düsseldorf in einem Fall, in dem die Eltern nach dem Tod ihres Sohnes Sterbegeld erhalten haben. Letztlich entscheiden muss es der BFH. |