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Basisrentenversicherung: Kein Lohnsteuerfreibetrag für Beiträge
| Wer Beitragszahlungen in einen Rürup-Rentenvertrag leistet, kann für die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge keinen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Diese Regelung ist verfassungskonform, entschied der BFH (Urteil vom 10.11.2016, Az. VI R 55/08, Abruf-Nr. 192762 ). |
Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 2 | ID 44730069