· Fachbeitrag · Altersversorgung
Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft - Auswirkungen auf Riester- und Basis-Renten
von Paul Keller, Produktmanagement und -konzeption bei der Swiss Life AG
| Jüngst wurden im Einkommensteuerrecht und im Erbrecht die eingetragenen Lebenspartner gesetzlich den Ehegatten gleichgestellt. Die Folge ist, dass eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen angepasst werden müssen. Im Vorgriff darauf hat das BMF Regelungen für Riester- und Basis-Renten getroffen. |
Basis-Rente
In der betrieblichen Altersversorgung gehört nun auch der eingetragene Lebenspartner zum berechtigten Hinterbliebenenkreis. Das ergibt sich aus § 10 EStG in Verbindung mit dem neuen Absatz 8 in § 2 EStG. Somit können ab sofort Vertragsmuster mit dem erweiterten Hinterbliebenenbegriff zertifiziert werden. Für bereits zertifizierte Vertragsmuster genügt eine Änderungsanzeige.
Riester-Rente
Für Riester-Renten wird der Hinterbliebenenbegriff im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz geregelt. Da hier noch keine gesetzliche Gleichstellung erfolgt ist, hat das BMF eine vorläufige Billigkeitsregelung getroffen (BMF, Schreiben vom 16.8.2013, Az. IV C 3 S 2220-a/13/10008; Abruf-Nr. 133140). Somit gelten die gleichen Regeln wie für die Basis-Rente.
Wichtig | Basis- und Riester-Rentenverträge mit dem erweiterten Hinterbliebenenbegriff dürfen von den Anbietern von dem Zeitpunkt an vertrieben werden, zu dem die Zertifizierungsstelle der Änderungsanzeige zustimmt.
PRAXISHINWEIS | Auf die Vermittlung von Basis- und Riester-Rente hat die Neuregelung folgende Auswirkungen:
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