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· Fachbeitrag · Anhängige Verfahren

So profitieren Sie optimal von den Verfahren anderer ‒ Nutzen Sie Ihre Steuerspar-Chancen

| Die Steuererklärung 2018 steht vor der Tür. Diese sollten Sie nutzen, um Steuern zu sparen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die für Sie und Ihr Versicherungsmaklerunternehmen relevanten Verfahren, die beim BFH und BVerfG anhängig sind. Sie profitieren, indem Sie sich einfach an die Verfahren „dranhängen“, ohne ein eigenes Prozessrisiko einzugehen. |

Ruhen des Verfahrens sichern

Gehen Sie in der Praxis wie folgt vor: Machen Sie sich bei den umstrittenen Fragen in Ihrer Steuererklärung die für Sie vorteilhafte Ansicht zu eigen. Dem wird Ihr Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht folgen und Sie in Ihrem Steuerbescheid darauf hinweisen. Dann legen Sie Einspruch ein, verweisen auf das entsprechende Verfahren beim BFH bzw. BVerfG und beantragen, dass Ihr Verfahren bis zur endgültigen Entscheidung ruht (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO).

Anhängige Verfahren kennen

Damit Sie Ihre Rechte wahren können, finden Sie nachfolgend