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26.04.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

44-Euro-Grenze auch bei Teilnahmeberechtigung für 1 Jahr

| Der mit der vergünstigten Nutzung von Fitness-Studios einhergehende geldwerte Vorteil fließt den teilnehmenden Mitarbeitern monatlich zu, wenn die Mitarbeiter keinen über die Dauer eines Monats hinausgehenden, unentziehbaren Anspruch zur Nutzung der Studios haben. Auf die Dauer der Vertragsbindung, die der Arbeitgeber mit dem Anbieter der Trainingsmöglichkeit eingegangenen ist, kommt es für den Zufluss beim Mitarbeiter nicht an, so der Tenor einer erfreulichen Entscheidung des FG Niedersachsen. |