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31.03.2014 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

BFH schwenkt um: Übernahme von Bußgeld führt zu Arbeitslohn

| Übernehmen Sie Bußgelder, die gegen Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Fahrt für Ihr Maklerunternehmen verhängt wurden, handelt es sich um Arbeitslohn, entschied der BFH. Das bedeutet, dass Sie Ihrem Mitarbeiter Buß- oder Verwarnungsgelder zum Beispiel für zu schnelles Fahren oder für Parkverstöße nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei erstatten können. |