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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

BMF konkretisiert Steuerfreiheit von Job-Tickets und Privatfahrten im ÖPNV

von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Seit 01.01.2019 sind Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für alle Fahrten des Arbeitnehmers im öffentlichen Personennahverkehr unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ( § 3 Nr. 15 EStG ). Das BMF hat jetzt die Regeln für die Steuerbefreiung und zum Nachweis der Aufwendungen veröffentlicht. WVM erläutert Ihnen, wie § 3 Nr. 15 EStG aus Sicht des BMF zu lesen ist: Wer und welche Verkehrsmittel begünstigt sind, was zusätzlich heißt und vieles mehr. |

Der neue § 3 Nr. 15 EStG

Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeberleistungen

  • a) für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (inkl. Fahrten zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet) und