· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Geschenk an Mitarbeiter ohne Weihnachtsfeier?
von Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln, www.lohn-nachrichten.de
| Fällt aufgrund der Corona-Krise in Ihrem Maklerunternehmen die diesjährige Weihnachtsfeier aus, möchten Sie Ihren Mitarbeitern aber (wie gewohnt) zu Weihnachten etwas zukommen lassen, haben Sie folgende Möglichkeiten. |
Weihnachten ‒ kein persönlicher Anlass
Sachgeschenke bis zu einem Wert von 60 Euro brutto an Mitarbeiter aus „besonderem persönlichen Anlass“ sind steuerfrei (R 19.6 Abs. 1 LStR). Weihnachten stellt jedoch keinen persönlichen Anlass des jeweiligen Mitarbeiters dar. Daher können Sie Ihrem Mitarbeiter auch keine Sachzuwendung im Rahmen der R 19.6 LStR zukommen lassen.
Betrag in Höhe von 60 Euro setzt Betriebsveranstaltung voraus
Findet keine Betriebsveranstaltung statt, kann auch der Betrag in Höhe von 60 Euro brutto für Geschenke im Rahmen von Betriebsveranstaltungen nicht gewährt werden. Denn nur Geschenke, die „anlässlich“ der Betriebsveranstaltung an Mitarbeiter überreicht werden, sind im Rahmen des 110-Euro-Freibetrags steuer- und beitragsfrei bzw. können darüber hinaus nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG mit 25 Prozent pauschal versteuert werden.
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