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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Gesundheitsförderung: Durch geschickte Gestaltung Steuer- und SV-Nachforderungen vermeiden

| Betriebliches Gesundheitsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung gehören zu den wesentlichen Aufgaben moderner Personalarbeit. Mal will der Arbeitgeber damit den Gesundheitszustand der Mitarbeiter verbessern. Mal sollen gut ausgebildete Mitarbeiter an das Maklerunternehmen gebunden werden. Optimal ist es, wenn die entsprechenden Ausgaben beim Mitarbeiter nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Dies gilt es durch geschickte Gestaltungen sicherzustellen. |

Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers

Keinen Arbeitslohn stellen die Leistungen dar, wenn Sie als Arbeitgeber betriebliches Gesundheitsmanagement im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse betreiben. Dann steht der Entlohnungscharakter nicht im Vordergrund, und die Zahlungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Doch was heißt eigenbetriebliches Interesse?

 

Ihre Vorteile müssen die Vorteile des Mitarbeiters deutlich überwiegen und sich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen, so der BFH (Urteil vom 11.3.2010, Az. VI R 7/08; Abruf-Nr. 101595). Weil die Gesundheit als hohes persönliches Gut gilt und immer mit einem erheblichen Eigeninteresse des Mitarbeiters verbunden ist, nimmt die Rechtsprechung ein eigenbetriebliches Interesse nur in folgenden Fällen an: