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22.07.2020 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

Sonderausgabe „Überlassung bzw. Übereignung von Smartphones“

| Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern ein betriebliches Smartphone überlassen oder die Nutzung eines privaten Smartphones für dienstliche Zwecke bezuschussen. Für diese und weitere Gestaltungen gelten unterschiedliche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln. Eine Sonderausgabe unseres Schwesterinformationsdienstes LGP Löhne und Gehälter professionell erläutert die verschiedenen Spielregeln ausführlich. Zusätzlich finden Sie darin einen Mustervertrag über die Überlassung eines betrieblichen Smartphones. |