· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Überlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern mit Gehaltsumwandlung oder Zuzahlung aus Netto
von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Aufgrund des gestiegenen Umweltbewusstseins und auch zur Mitarbeitermotivation haben sich viele Arbeitgeber entschieden, ihrer Belegschaft Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Um die Mehrkosten zu begrenzen, regeln Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter wenigstens einen Teil der Kosten (Leasingrate) selbst trägt. Lohnsteuerlich kann es sich zum einen um eine Gehaltsumwandlung, zum anderen um die Zuzahlung aus dem Netto handeln ‒ mit unterschiedlichen Spielregeln. |
Frage: Wie sind die Fälle zu behandeln, in denen wir die monatliche Leasingrate für ein von uns geleastes und dem Mitarbeiter überlassenes (Elektro-)Fahrrad nicht voll übernehmen, sondern den Mitarbeiter an den Kosten beteiligen?
Antwort: Die Zuzahlung kann in Form der Gehaltsumwandlung oder aus dem Netto erfolgen. Dafür gelten folgende lohnsteuerliche Regeln.
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