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27.02.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

Überlassung von PC, Handy & Co.: Steuerfalle bei Leasing kennen

| Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie PC, Tablet oder Smartphone können Sie Mitarbeitern im Maklerbüro steuerfrei überlassen. Das regelt § 3 Nr. 45 EStG. Aufpassen müssen Sie, wenn Sie die Geräte leasen. |