· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Zuschuss für Werbung auf dem privaten Pkw des Mitarbeiters steuerlich richtig gestalten
von StB Dipl.-Finw. Michael Heuser, Alfter/Bonn
| In manchen Maklerunternehmen machen die Mitarbeiter Werbung für ihr Maklerunternehmen. Dies geschieht in Form von Beschriftungen, Aufklebern oder Kennzeichenhaltern mit Werbeaufdruck. WVM erläutert Ihnen nachfolgend, welche steuerlichen Hürden Sie dabei nehmen müssen. |
Werbung für den eigenen Arbeitgeber
Machen Ihre Mitarbeiter auf ihrem Auto für Sie als ihren Arbeitgeber Werbung, stellt sich die Frage, ob es sich um eine sonstige Leistung nach § 22 EStG handelt oder ob aufgrund der Nähe zum Dienstverhältnis die Vergütung als Arbeitslohn zu qualifizieren ist. Im ersten Fall wäre die Finanzspritze bis zu 255 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei. Im zweiten Fall würde diese Freigrenze nicht gelten.
Der aktuelle Fall vor dem FG Münster
Genau mit diesem Thema musste sich das FG Münster befassen. Dort hatten einige Mitarbeiter Aufkleber auf dem Kofferraumdeckel angebracht, andere benutzten lediglich Kennzeichenhalter mit Werbeaufdruck. Vorgaben hinsichtlich der zu erbringenden jährlichen Fahrleistung sowie Altersbeschränkungen beim Fahrzeug gab es nicht. In beiden Fällen erhielten die beteiligten Mitarbeiter eine pauschale Vergütung von 255 Euro im Jahr. Die Werbevereinbarung war jeweils auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses befristet.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig