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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen/Krankenversicherung

Sind Zuschüsse zur privaten Zusatzkrankenversicherung Sachlohn und greift 44-Euro-Grenze?

| Der BFH muss klären, ob vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ausgezahlte Zuschüsse zu deren privater Zusatzkrankenversicherung als Sachlohn in den Bereich der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze fallen. |

 

AG-Zuschüsse zur privaten Zusatzkrankenversicherung der Arbeitnehmer

Eine GmbH bot ihren Arbeitnehmern eine Zusatzkrankenversicherung über einen privaten Krankenversicherer an. Die GmbH schloss den Geldwertanspruch von vornherein aus, wenn Arbeitnehmer eine solche Versicherung nicht abschließen. Nach einer Betriebsveranstaltung schlossen einige Arbeitnehmer unmittelbar mit dem Versicherer Versicherungsverträge. Die Arbeitnehmer waren Versicherungsnehmer. Sie zahlten auch die Versicherungsbeiträge direkt an den Versicherer. Hierfür erhielten sie monatlich einen Zuschuss der GmbH über ihr Gehaltskonto.

 

Das Finanzamt behandelte die Zuschüsse zur Zukunftssicherung als Barlohn unter Verweis auf das BMF-Schreiben vom 10.10.2013 (Az. IV C 5 ‒ S 2334/13/10001, Abruf-Nr. 133228). Die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 S. 11 EStG greife daher nicht. Dem widersprach das FG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 16.03.2017, Az. 1 K 215/16, Abruf-Nr. 194370):