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· Nachricht · Basisrente

Kombinierte Alters- und BU-Rente: Ertragsanteil auf BU-Leistungen

| Bei einem kombinierten Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsvertrag liegt keine ergänzende Absicherung der BU vor, wenn zwischen der Auszahlung der beiden Rentenbestandteile eine zeitliche Zäsur besteht. Dies hat zur Folge, dass die Berufsunfähigkeitsrente lediglich mit dem Ertragsanteil zu besteuern ist, so jedenfalls das FG Münster. |

 

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG können Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung Sonderausgaben sein. Das setzt voraus, dass der Vertrag

  • nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerzahlers bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahrs oder