15.02.2018 · Nachricht · Bausparen/Lohnsteuer
(Teilweiser) Verzicht auf Abschlussgebühren durch Bausparkasse
| Üblicherweise verzichten Bausparkassen ganz oder teilweise auf ihre Abschlussgebühren, wenn Ihre Mitarbeiter Bausparverträge für sich oder ihre Angehörigen abschließen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt sich auf den Standpunkt, der Verzicht auf die Gebühren sei bei Ihren Mitarbeitern beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Ein Urteil des BSG kann hier helfen. |
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