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13.01.2015 · Fachbeitrag · Berufshaftpflichtversicherung

Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge für Rechtsanwälte

| Die Übernahme von Beiträgen zur gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Rechtsanwälte stellt lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das ist bislang ständige Rechtsprechung, die das FG Berlin-Brandenburg jetzt bestätigt hat. Doch das Verfahren ist vor dem BFH gelandet. |