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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben

Fahrtkosten des Unternehmers - Urteil zur regelmäßigen Betriebsstätte bietet Chancen

| Auch Unternehmer können nur eine Betriebsstätte haben - und folglich mehr Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden und damit die steuerzahlerfreundlichen BFH-Urteile, dass ein Arbeitnehmer nur eine einzige oder gar keine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann, auf Unternehmer übertragen. |

 

So profitieren Inhaber von Betrieben mit mehreren Niederlassungen

Von diesem Urteil profitieren Sie vor allem, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen mehrere Standorte unterhalten. Pendeln Sie zwischen den Standorten hin und her, sollten Sie sich auf eine Hauptniederlassung als regelmäßige Betriebsstätte festlegen. Das wirkt sich steuerlich wie folgt aus (FG-Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2011, Az. 3 K 1849/09; Abruf-Nr. 114265):

 

  • Für die Fahrten von zu Hause zur Hauptniederlassung dürfen Sie (wie bisher) nur die Entfernungspauschale von 30 Cent für die einfache Strecke als Betriebsausgaben abziehen.