15.12.2016 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben
„Herrenabend“: Einladung von Geschäftsfreunden zu Gartenfest
| Laden Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner zu einem als „Herrenabend“ ausgeflaggten Gartenfest ein, können Ihre Ausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung als Betriebsausgaben abziehbar sein. Sie fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG. Das hat der BFH jetzt klargestellt. |
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