· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Investitionsabzugsbetrag trotz bereits erfolgter Investition
| Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG darf in der Steuererklärung auch dann noch gebildet werden, wenn die Investition in dem Zeitpunkt, als die Erklärung erstellt wird, bereits erfolgt ist. Das hat der BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden. |
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Ein Makler reicht nach einer Schätzung im Einspruchsverfahren seine Steuererklärung für 2009 erst am 5.9.2011 ein und beantragt darin einen Investitionsabzugsbetrag für den geplanten Kauf eines Pkw. Obwohl er den Pkw bereits im Januar 2011 gekauft hat (also bevor er die Steuererklärung erstellt), ist der Ansatz eines Investitionsabzugsbetrags im Jahr 2009 erlaubt (BFH, Urteil vom 8.6.2011, Az: I R 90/10; Abruf-Nr. 112746). Der BFH wendet sich damit gegen die Auffassung des BMF (Schreiben vom 8.5.2009; Abruf-Nr. 091881). |