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· Fachbeitrag · Betriebsausgaben/Arbeitgeberleistungen

Pauschalsteuer nach § 37b EStG: FG Bremen urteilt zu Spielregeln für Business-Seats in Stadien

von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbh, München

| So manches Maklerunternehmen mietet VIP-Logen und Business-Seats, um dort Geschäftspartner und Mitarbeiter zu empfangen und zu bewirten. Die steuerlichen Spielregeln scheinen seit dem VIP-Logen-Erlass klar. Für Unruhe sorgt jetzt ein Urteil des FG Bremen zu Business-Seats. WVM erläutert, was dahinter steckt und warum Unruhe fehl am Platze ist. |

VIP-Logen-Erlass und die Spielregeln der Finanzverwaltung

Seit vielen Jahren lässt die Finanzverwaltung eine schätzweise Aufteilung der Aufwendungen für VIP-Logen und Business-Seats in Sportstadien zu:

 

  • Die Aufwendungen für VIP-Logen können zu 40 Prozent als Kosten für Werbung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden.