· Fachbeitrag · Betriebsausgaben/Lohnsteuer
So wirkt sich die Bewirtung von Mitarbeitern und Kunden des Maklerunternehmens steuerlich aus
| Die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten steht regelmäßig im Fokus von allgemeinen Betriebsprüfungen und Lohnsteuer-Außenprüfungen in Versicherungsmaklerunternehmen. Bewirten Sie als Inhaber des Maklerunternehmens Ihre Mitarbeiter, stellt sich die Frage, ob die Bewirtung zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. Bei der Bewirtung von Kunden und Geschäftspartnern steht die Höhe der abzugsfähigen Betriebsausgaben im Mittelpunkt. WVM verschafft Ihnen einen Überblick, wie sich die Bewirtungskosten bei der Einkommen- und Lohnsteuer auswirken. |
Ausschließliche Bewirtung von Mitarbeitern
Bewirten Sie ausschließlich Mitarbeiter Ihres Maklerunternehmens, sind die Aufwendungen betrieblich veranlasst. Sie können die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Aus lohnsteuerrechtlicher Sicht müssen Sie unterscheiden, um welche Art von Essen es sich handelt.
Arbeitsessen
Die Aufwendungen für ein Arbeitsessen, bei dem sich Ihre Mitarbeiter in einer Gaststätte oder Ähnlichem treffen, um dienstliche Angelegenheiten zu besprechen, führen in Höhe ihres tatsächlichen Werts zu steuerpflichtigem Arbeitslohn (H 19.6 Bewirtung von Arbeitnehmern, 2, Spiegelstrich LStH).
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