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· Fachbeitrag · Betriebseinnahmen

BVerfG muss über Versteuerung von Haustarifen entscheiden

| Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Frage befassen, wie Versicherungsmakler vergünstigte Haustarife versteuern müssen, die sie anstelle einer Courtage bei Abschluss eigener Sach- und Lebensversicherungen erhalten. |

 

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs muss ein Vermittler diesen geldwerten Vorteil als Betriebseinnahme versteuern (Urteil vom 21.4.2010, Az: X R 43/08; Abruf-Nr. 102222). Die dagegen gerichtete Beschwerde des Vermittlers zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) trägt das Aktenzeichen: 2 BvR 2421/10.

 

PRAXISHINWEIS | Betroffene sollten in gleichgelagerten Fällen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen, sich auf das Aktenzeichen beim BVerfG beziehen und Ruhen des Verfahrens beantragen.

 
Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 1 | ID 27456220