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15.05.2014 · Fachbeitrag · Betriebseinnahmen

Nutzungsausfallentschädigung für beschädigtes Betriebs-Kfz

| Der Geschädigte muss die Nutzungsausfallentschädigung, die er von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für ein betrieblich genutztes Fahrzeug erhalten hat, als Betriebseinnahme bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfassen. Das hat das FG Niedersachsen im Fall eines Inhabers einer Versicherungsagentur klargestellt. |