· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
Was gilt bei Workshops mit Hüttenabend?
| Gerade wenn es darum geht, den Mitarbeitern etwas Neues nahezubringen, wählen Sie oft einen attraktiven Ort außerhalb des Maklerbüros und bieten als Motivation ein besonderes Abendprogramm. Damit der Fiskus bei den Mitarbeitern nicht mitfeiert, sind einige Regeln zu beachten. |
Frage: Wir reisen mit allen Mitarbeitern unseres Büros für zwei Tage in die Berge. An den beiden Tagen finden tagsüber Verkaufs-, Motivations- und Sparten-Workshops in einem Hotel statt. Am Abend treffen wir uns alle zu einem Hüttenabend. Für den Transport per Seilbahn, Essen und Musik fallen Aufwendungen von 90 Euro pro Mitarbeiter an. Was ist lohnsteuerlich zu beachten?
Antwort: Kombinieren Sie eine berufliche Veranstaltung mit einer geselligen Betriebsveranstaltung, können Sie die Fahrt- und Übernachtungskosten sowie die Verpflegungsmehraufwendungen, die durch die zusätzlich zur Betriebsveranstaltung veranlasste Dienstreise entstehen, als Reisekosten steuerfrei erstatten ( BMF, Schreiben vom 24.10.2014, Az. IV C 5 - S 2353/14/10002 , Randziffern 84 und 85; Abruf-Nr. 143138 ). Nur die Fahrt- und Übernachtungskosten, die Ihnen unmittelbar durch die Betriebsveranstaltung entstehen, sowie die Verpflegungsaufwendungen müssen Sie nach den allgemeinen Grundsätzen für Betriebsveranstaltungen beurteilen. Bezogen auf Ihren Fall heißt das:
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