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· Fachbeitrag · Bilanz

Rückstellung für Vertragsnachbetreuung finanzamts- und rechtsprechungskonform bilden

von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

| Die Bildung von Rückstellungen schafft einen Liquiditätsvorteil. Denn dadurch müssen Sie Erträge erst in künftigen Jahren versteuern. Doch an die Ermittlung und Bildung von Rückstellungen werden zum Teil hohe Anforderungen gestellt. Insbesondere eine Rückstellung für die Nachbetreuung bereits geschlossener Versicherungen ist lt. Rechtsprechung des BFH und Auffassung der Finanzverwaltung nur nach umfangreichen Ermittlungen zu bilden. WVM zeigt Ihnen anhand von Beispielsfällen, wie Sie eine derartige Rückstellung finanzamts- und rechtsprechungskonform ermitteln. |

Rückstellung für die Nachbetreuung von Versicherungen

Ob Versicherungsvertreter bzw. unter Anwendung entsprechender Grundsätze Versicherungsmakler eine Rückstellung für eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen bilden können, war lange umstritten. Während die Rechtsprechung seit einem wegweisenden Urteil aus dem Jahr 2004 (BFH, Urteil vom 28.07.2004, Az. XI R 63/03, Abruf-Nr. 043010) eine derartige Rückstellung mit dem Verweis auf den Erfüllungsrückstand grundsätzlich anerkannte, wehrte sich die Finanzverwaltung zunächst dagegen. Insbesondere wurde damit argumentiert, dass die Nachbetreuungsleistungen nicht wesentlich seien (BMF, Schreiben vom 28.11.2006, Az. IV B 2 ‒ S 2137-73/06, Abruf-Nr. 073410 ‒ mittlerweile aufgehoben).

 

Zuletzt schloss sich allerdings auch das BMF und damit die Finanzverwaltung der Rechtsprechung des BFH an, wonach nun eine Rückstellung für die Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungen als Erfüllungsrückstand gebildet werden kann (BMF, Schreiben vom 20.11.2012, Az. IV C 6 ‒ S 2137/09/10002, Abruf-Nr. 123529). Allerdings wurde die Bildung und Ermittlung der Rückstellung an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Damit wollten Rechtsprechung und Finanzverwaltung umgehen, dass die Rückstellung zur einfachen Aufwandsverschiebung genutzt werden kann. Die Anforderungen und Dokumentationspflichten ergeben sich insbesondere