· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Ehrenamtler können Verluste steuermindernd geltend machen
| Engagieren Sie sich ehrenamtlich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Künstler, bleiben im Jahr 2013 Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuer- und abgabenfrei. Die OFD Frankfurt hat darauf hingewiesen, dass Ehrenamtler sogar Verluste steuermindernd geltend machen können. |
Die OFD sagt Folgendes: Das Abzugsverbot nach § 3c EStG steht der Verrechnung der Verluste aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit anderen Einkünften nicht entgegen. Verluste aus einer Nebentätigkeit sind demnach abziehbar. Der Verlust wird ermittelt, indem die ehrenamtbedingten Ausgaben von den steuerfreien Einnahmen (und nicht etwa vom steuerfreien Höchstbetrag) abgezogen werden (OFD Frankfurt, Verfügung vom 1.8.2013, Az. S 2245 A-2-St 213; Abruf-Nr. 132948).
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Sie erzielen im Jahr 2013 steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter in Höhe von 1.800 Euro. Die Werbungskosten im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit haben 2.800 Euro betragen.
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