17.04.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Musterprozesse: Prozesskosten stets geltend machen
| Die Finanzämter mauern, wenn Sie für die Jahre bis einschließlich 2012 Prozesskosten in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Grund ist ein Nichtanwendungserlass. Dieser wackelt jetzt aber. Lesen Sie, wie Sie Ihre Rechte wahren. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig