· Fachbeitrag · Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Anlage EÜR: Zertifikat für elektronische Übermittlung notwendig
| Das BMF hat die Anlage EÜR für 2011 veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass nun erstmals die elektronische Übermittlung Pflicht wird. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Unternehmer jedoch ein Zertifikat, das sie im Anschluss an ihre Registrierung unter www.elsteronline.de/portal erhalten ( BMF, Schreiben vom 21.11.2011, Az. IV C 6 - S 2142/11/10001 ; Abruf-Nr. 114080 ). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 2 | ID 30877400