Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Einnahmen-Überschuss-Rechnung

BFH bestätigt Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR

| Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen die Anlage EÜR mit der Einkommensteuererklärung abgeben. Dies hat der BFH klargestellt. Denn die entsprechende Verordnung ist nach Ansicht des BFH rechtmäßig zustande gekommen ( Urteil vom 16.11.11, Az. X R 18/09 ; Abruf-Nr. 114272 ). |

Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 2 | ID 31191240