· Fachbeitrag · Elektromobilität
Neuregelungen zur Elektromobilität bei Elektro-Fahrzeugen und -Fahrrädern seit 01.01.2020
von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen und hierzulande die Elektromobilität insgesamt zu forcieren. Vor dem Hintergrund sind zum 01.01.2020 die steuerlichen Anreize für Elektro-Fahrzeuge und -Fahrräder nochmals verstärkt und verstetigt worden. WVM erläutert die vielfältigen Neuerungen. |
Gesetzliche Neuregelungen im Einzelnen
Die Neuregelungen finden sich im „Jahressteuergesetz 2019“ (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, Abruf-Nr. 212750).
Extern aufladbare Elektrofahrzeuge als Dienstwagen
Für zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge, die
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig