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26.04.2013 · Fachbeitrag · Finanzierung

Schuldzinsen zur Finanzierung des Zugewinnausgleichs

| Auch wenn Zugewinnausgleichszahlungen zugleich ein Darlehen ablösen, das der Erzielung von Einkünften dient, sind die zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen aufgewandten Schuldzinsen nach Ansicht des BFH nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. |