13.05.2020 · Nachricht · Finanzierung
Vergleichsbeträge der Bank nur teilweise steuerpflichtig
| Die aufgrund eines Vergleichs von einer Bank zurückgezahlten Zinsen sind keine steuerpflichtigen Kapitalerträge. Steuerpflichtig ist jedoch der Teil der Rückzahlung, der auf den Nutzungsersatz entfällt. So sieht es das FG Köln. |
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