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· Fachbeitrag · Finanzierungs-LV

Steuerpflicht von Zinsen nach Teiltilgung eines Darlehens?

| Der BFH muss sich unter dem Aktenzeichen VIII R 16/12 mit der Frage befassen, ob die Zinsen aus einer Lebensversicherung steuerpflichtig sind, wenn die Versicherung zunächst steuerunschädlich als Sicherheit im Rahmen der Finanzierung einer vermieteten Immobilie abgetreten wurde, nach dem Verkauf der Immobilie der Verkaufserlös nur für eine Teiltilgung des besicherten Darlehens verwendet wird und das Restdarlehen nicht mehr ausschließlich der Finanzierung der Anlagewirtschaftsgüter dient. |

 

Das FG München hatte in der Vorinstanz entschieden, dass die steuerschädliche Verwendung eines (Policen-)Darlehens keine Aufteilung in steuerschädlich und -unschädlich verlaufende Phasen zulässt (FG München, Urteil vom 20.10.2010, Az. 9 K 2830/10; Abruf-Nr. 111348).

Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 3 | ID 35139190