· Fachbeitrag · Finanzierungs-LV
Zinscap bei Finanzierungs-LV steuerschädlich
| Kurz und bündig sagt der BFH: Eine vor 2005 abgeschlossene Finanzierungs-LV ist steuerschädlich, wenn mit dem Darlehen auch Finanzierungskosten des Darlehens mitfinanziert werden. Denn damit dient das Darlehen nicht mehr ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs-/Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter (§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG in der bis 31. Dezember 2004 geltenden Fassung). |
Im Urteilsfall wurde mit dem Darlehen ein Zinscap zur Begrenzung der Darlehenszinsen mitfinanziert. Das Zinscap hatte die Bagatellgrenze von 2.556 Euro überschritten. Ergebnis für den BFH: Steuerschädlichkeit (BFH, Urteil vom 12.10.2011, Az. VIII R 49/09; Abruf-Nr. 120382).
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 2 | ID 31705850